Versicherungsfibel

Bei einer Versicherung zahlen viele Versicherungsnehmer in Form von Versicherungsprämien regelmäßig oder einmalig Geldbeträge in den Geldtopf eines Versicherungsunternehmens ein, um bei Eintreten eines etwaigen Versicherungsfalles einen Schadenausgleich zu erhalten.

Der Versicherer übernimmt also gegen Bezahlung das Risiko eines im Vorhinein in einem Versicherungsvertrag genau definierten möglichen Schadenfalles, um den Versicherten bei tatsächlichem Eintritt schadlos zu halten.

Funktionieren kann das Ganze, weil ein bestimmter Versicherungsfall statistisch gesehen nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, wodurch das Geld im Gesamttopf des Versicherers für den einzelnen zu leistenden Schadenausgleich-Betrag ausreicht.

Die beste Versicherung kann Sie vor einem eintretenden Schadenfall nicht bewahren. Aber sie kann Sie gegen finanzielle Folgeschäden schützen, beziehungsweise deren Auswirkungen minimieren.

Versicherungsarten

Nachfolgend werden die wichtigsten Versicherungsarten und Antworten auf wichtige Fragen dargestellt und kurz erklärt:

Kfz-Haftpflichtversicherung
gesetzlich vorgeschrieben, um eine Kennzeichentafel zu erhalten, schützt vor möglichem finanziellen Ruin nach selbstverschuldetem Unfall, ersetzt die berechtigten Ansprüche aus Schäden dritter Personen durch Ihr Kfz und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.

Kfz-Kaskoversicherung
freiwillige Versicherung, schützt je nach gewählter Variante (Teil-/Vollkasko) gegen z.B. Diebstahl,
Schäden am eigenen Kfz, …

Private Haftpflichtversicherung
(in Österreich üblicherweise mit der Haushaltsversicherung kombiniert):
freiwillige Zusatzversicherung, deckt Schadenersatzansprüche ab, wenn Privatpersonen etwas beschädigen oder jemanden unabsichtlich verletzen, die Familie im gleichen Haushalt ist mitversichert
Achtung: Hunde sind nicht immer automatisch mitversichert, „KIeintiere” wie Vögel oder Katzen schon!

Haushaltsversicherung
Freiwillige Bündelversicherung, die den gesamten Hausrat einer Wohnung schützt (Einrichtung, Bekleidung, Elektrogeräte, …), das Eigentum von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitgliedern und privaten Gästen ist ebenfalls mitversichert.

Eigenheimversicherung (Gebäudeversicherung)
freiwillige Versicherung, die je nach gewähltem Tarif Sturmschäden und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Wasserschäden, Schäden durch Blitzschlag, Brand, etc. an den fixen Bestandteilen eines Gebäudes abdeckt.
Achtung: Regelmäßig die Höhe der vereinbarten Deckungssumme und versicherten Bereiche überprüfen.


Sozialversicherung
gesetzlich vorgeschriebene Unfall- und Krankenversicherung, wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten, deckt die Folgen eines Arbeitsunfalls, sowie Erstversorgungskosten bei Sport- oder Freizeitunfällen ab.


Private Unfallversicherung
freiwillige Versicherung als Schutz vor Existenzgefährdung durch wirtschaftliche Folgeschäden eines Sport- oder Freizeitunfalles wie dauernde Invalidität, Heilkosten, Bergungskosten, Rückholkosten.


Private Zusatzkrankenversicherung
freiwillige Ergänzung zur staatlichen Krankenversicherung, erhält immer mehr Bedeutung aufgrund des vorhandenen Gesundheitssystems, bietet je nach gewähltem Tarif Komfortangebote wie freie Arztwahl, Sonderklasse-Zimmer, weltweiten Versicherungsschutz,…


Lebensversicherung
freiwillige Versicherung, die in mehreren Formen für verschiedene Zwecke angeboten wird:

  • Er- und Ablebensversicherung: Kombination aus Ablebensschutz und Kapitalaufbau; Auszahlung erfolgt bei Ablauf der Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten an die Hinterbliebenen.
  • Risikoversicherung: zur Absicherung Hinterbliebener oder Besicherung von Krediten. Kommt nur bei Ableben des Versicherten zur Auszahlung.
  • Rentenversicherung: Vorsorgeprodukt für Ihre Pension und Ihre Hinterbliebenen; bei Fälligkeit kommt eine monatliche Rente zur Auszahlung.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung: Koppelung der Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Investmentfonds; im Falle keiner garantierten Mindestleistungen trägt der Versicherte das Risiko bis hin zu einem Totalverlust.

„Was sind Obliegenheiten?”

Obliegenheiten sind gewisse Verpflichtungen des Versicherten. Sie umfassen zum Beispiel ehrliche und vollständige Angaben im Versicherungsantrag, eine lnformationspflicht bei allfälliger Änderung des versicherten Risikos, bestimmte Sorgfaltspflichten (Versperren der Haustüre bei Verlassen des Hauses/der Wohnung), eine umgehende Schadenmeldung beim Versicherer.
Achtung: Kommt der Versicherte seinen Obliegenheiten erwiesenermaßen nicht nach, kann die Versicherung bei Schadeneintritt ihren zu erbringenden finanziellen Schadenausgleich mindern, in fahrlässigen Fällen sogar verweigern.


„Wen rufe ich im Schadenfall zuerst an?”

Nehmen Sie bitte bei Schadeneintritt so rasch es Ihnen möglich ist, Kontakt mit uns auf, um die nun einzuleitenden Schritte abzusprechen.
Wir wissen, dass Sie sich je nach Ausmaß des Schadens in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden können. Auf Wunsch begleiten wir Sie kompetent und verständnisvoll durch die Abwicklung des Schadenfalles mit Ihrer Versicherung. (Meldung bei der Versicherung, Bereitstellung aller Unterlagen, allfällige Beweissicherung, Dokumentation des Schadens, etc.).

„Wenn tatsächlich etwas passiert, bin ich dann mit meiner Versicherung angemessen abgesichert?“

Um das Risiko einer Unterversicherung zu vermeiden prüfen wir mit Ihnen regelmäßig, ob ihr Deckungskonzept noch alle Risiken in vollem Umfang abdeckt.
Kurz gesagt: Deckt Ihre aktuelle Versicherungsprämie den tatsächlichen Wert Ihrer versicherten Gegenstände nicht mehr in vollem Umfang, erfolgt bei Schadeneintritt kein voller Ersatz. Dies kann zum Beispiel nach Zubau eines Wintergartens, einer Garage, eines Swimming-Pools oder der Umrüstung auf ein neues Heizungssystem, einer Solar-Anlage, etc. der Fall sein.

„Was muss ich beachten, damit die Versicherung auch tatsächlich den vollen Schaden ersetzt?“

Generell gilt: Alle versicherungsrelevanten Daten aktuell halten! (Versicherungssumme, etc.)
Bitte achten Sie darauf, bei erfolgtem Schadeneintritt diesen so gering wie möglich zu halten und entsprechende Weisungen des Versicherers nachweislich zu befolgen, damit die Versicherung im schlimmsten Fall nicht wegen Verletzung der Schadenminderungminderungspflicht (§ 62 VersVg.) keine oder nicht alle Schadenkosten ersetzen muss.