Informationen zu Ihrer Reiseversicherungen in Corona-Zeiten
Planen Sie für den Sommer bereits einen Urlaub in Österreich oder eine Auslandsreise? Dann können die folgenden Informationen hilfreich für Sie sein:
Auslandsreisen
Für Länder ohne aufrechte Reisewarnung besteht der volle Versicherungsschutz (auch für Covid-19 Erkrankungen). Dieser umfasst zum Beispiel medizinische Behandlungskosten sowie zusätzliche Rückreise- oder Aufenthaltskosten. Nicht abgedeckt sind hingegen Kosten für einen prophylaktischen Covid-19-Test oder eine reine Quarantäne-Unterbringung.
In Ländern mit Reisewarnung wegen Covid-19 wird ebenfalls voller Versicherungsschutz gewährt, ausgenommen aller mit Covid-19 in Zusammenhang stehender Ereignisse. Es besteht somit auch kein Krankenversicherungsschutz bei Auftreten einer Covid-19 Erkrankung.
Länder mit Reisewarnungen aus anderen Gründen als Covid-19 sind generell vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Die Stornodeckung und der Versicherungsschutz vor Antritt der Reise wurden trotz des derzeitigen Pandemiestatus auf Covid-19-Erkrankungen ausgeweitet. Deckung besteht somit, wenn Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen, weil
- Sie an Covid-19 Symptomen erkranken oder positiv getestet werden, ohne Symptome zu zeigen.
- bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wurde, selbst wenn ein späterer Test negativ ausfallen sollte.
- ein naher Angehöriger / eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist.
- ein naher Angehöriger im selben Haushalt an Covid-19 erkrankt und Sie sich in Quarantäne begeben müssen.
Für geplante Aufenthalte im Ausland empfiehlt sich die Buchung einer Pauschalreise, da hier zusätzlich zum Beispiel die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.
Kein Stornoschutz besteht jedoch, wenn
- Sie die Reise aus Sorgen einer Ansteckung aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort nicht antreten möchten.
- Sie die Reise nicht antreten, weil Sie als Risikopatient/in eingestuft sind.
- sich das Hotel in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen oder der Betrieb behördlich geschlossen wurde.
- wenn Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. am Arbeitsplatz) vorsorglich in Quarantäne müssen, keine Symptome haben und nicht positiv getestet wurden.
Ebenso werden keine Kosten für die Quarantäne eines gesamten Hotels oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier übernommen.
Urlaub in Österreich
Zusätzlich zu dem bereits oben beschriebenen Deckungsumfang ist innerhalb Österreichs die unfreiwillige Reiseverlängerung mitversichert. Deckung besteht somit auch, falls Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig werden und verlängern müssen.
Sollten Sie Interesse an einer Reiseversicherung bekommen haben können Sie diese direkt über den Link auf unserer Website abschließen oder sich gerne persönlich an uns wenden.
Ihr Buchanan & Partner-Team
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