1.
Versicherungsschutz für Corona/ Covid-19
Die Bedingungen der Dialog Leben enthalten keine Ausschlüsse wegen Pandemien. Auch Todesfälle im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie sind daher grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst.
2.
Beginnverlegung
Zeichnen sich im laufenden Antragsprozess Zahlungsschwierigkeiten ab, können Sie den Versicherungsbeginn direkt verschieben. Bitte informieren Sie uns telefonisch.
3.
Verlängerung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Wir verlängern den vorläufigen Versicherungsschutz für offene Anträge um 4 Wochen von bisher 7 auf jetzt 11 Wochen. Bitte beachten Sie zu den Voraussetzungen für einen vorläufigen Versicherungsschutz die entsprechenden Bedingungen.
4.
Weniger Ärztliche Zeugnisse
Für Personen bis 49 Jahre werden Versicherungssummen bis 500.000 EUR standardmäßig ohne Ärztliches Zeugnis bearbeitet, zunächst befristet bis zum 30.06.2020. Für Verträge über 500.000 EUR ist das Ärztliche Zeugnis Stufe II erforderlich. Für Personen ab 50 Jahren bleibt alles wie bisher.
5.
Risikoprüfung in Bezug auf Coronavirus/SARS-CoV-2/Covid-19
Bitte beachten Sie, dass in den Antragsfragen eine Infektion durch Coronavirus/SARS-CoV-2/Covid-19 angegeben werden muss. In diesen Fällen werden wir den Antrag bis zur sicheren folgenlosen Ausheilung zurückstellen.
Für die Risikolebensversicherung gilt, dass Aufenthalte in Risikogebieten über die bestehen-den Antragsfragen hinaus nach aktuellem Stand nicht angeben werden müssen.
Bleiben wir im Dialog!